Polizeiseelsorge

ist „Anstaltsseelsorge“ (Art.140 GG i.V. mit Art. 141 Weimarer Verfassung /148 BayVerf.)
und handelt (1) nach Bedürfnis (2) ohne Zwang
auf Anforderung zur Erfüllung eines religiösen Leistungsrechts
bei der Wahrnehmung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn

 

Berufsethik

formal
  • Ausbildung
  • Fortbildung
  • Beratung
  • Analyse
  • Gremienarbeit
inhaltlich
  • Sensibilisierung für
    ethische Fragestellungen
  • Training der ethischen
    Argumentationsfähigkeit
  • Vermittlung methodischer Sicherheit
    zur ethischen Entscheidungsfindung
Ziel
  • Begründung / Erweiterung
    ethischer Kompetenz

 

Seelsorge in christl. Trad.

formal
  • Gottesdienste
  • Gebet
  • (Beicht-) Gespräche
  • Besinnungstage / Rüstzeiten
  • Reisen
inhaltlich
  • Klärung von Sinnfragen
  • persönliche Orientierung
  • Entdeckung von Kraftquellen
Ziel
  • Stärkung der
    Lebensführungskompetenz

 

Betreuung / Fürsorgepflicht

formal
  • Stützung im Akutfall
  • bei Einsätzen
  • bei Erlebnis bezogenen
    (Einsatz-) Nachbesprechungen
  • längerfristige Begleitung
inhaltlich
  • Stabilisierung bei
    traumatischen Erschütterungen
  • Förderung der Konfliktfähigkeit
  • Erarbeitung des Kohärenzsinnes
Ziel
  • Wiederherstellung der
    „Coping“- / Bewältigungskompetenz