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Polizeiseelsorge
ist „Anstaltsseelsorge“ (Art.140 GG i.V. mit Art. 141 Weimarer Verfassung /148 BayVerf.)
und handelt (1) nach Bedürfnis (2) ohne Zwang
auf Anforderung zur Erfüllung eines religiösen Leistungsrechts
bei der Wahrnehmung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn
Berufsethik
formal
- Ausbildung
- Fortbildung
- Beratung
- Analyse
- Gremienarbeit
inhaltlich
- Sensibilisierung für
ethische Fragestellungen - Training der ethischen
Argumentationsfähigkeit - Vermittlung methodischer Sicherheit
zur ethischen Entscheidungsfindung
Ziel
- Begründung / Erweiterung
ethischer Kompetenz
Seelsorge in christl. Trad.
formal
- Gottesdienste
- Gebet
- (Beicht-) Gespräche
- Besinnungstage / Rüstzeiten
- Reisen
inhaltlich
- Klärung von Sinnfragen
- persönliche Orientierung
- Entdeckung von Kraftquellen
Ziel
- Stärkung der
Lebensführungskompetenz
Betreuung / Fürsorgepflicht
formal
- Stützung im Akutfall
- bei Einsätzen
- bei Erlebnis bezogenen
(Einsatz-) Nachbesprechungen - längerfristige Begleitung
inhaltlich
- Stabilisierung bei
traumatischen Erschütterungen - Förderung der Konfliktfähigkeit
- Erarbeitung des Kohärenzsinnes
Ziel
- Wiederherstellung der
„Coping“- / Bewältigungskompetenz